Rechtsprechung
RG, 12.10.1908 - Rep. VI. 547/07 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1908,274) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Kann der Ersatzanspruch der Berufsgenossenschaft gegen den Betriebsunternehmer usw. auf die Bestimmung im ersten Satze des § 136 Abs. 1 Gew.U.V.G. vom 30. Juni/5. Juli 1900 gestützt werden, wenn Ersatz für die infolge der Tötung des versicherten Arbeiters zu machenden ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gewerbe-Unfallversicherung; Ersatzanspruch der Berufsgenossenschaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 69, 340
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 11.05.1971 - VI ZR 211/69
Anspruch auf Schadensersatz - Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes - …
Darauf, ob sie die Augen Verletzung, die Folge der von ihnen begangenen Verletzung des Schutzgesetzes, voraussehen konnten, kommt es nicht an (vgl. RGZ 69, 340, 344; Senatsurteil vom 12. März 1968 - VI ZR 178/66 - LM § 823 [Bf] Nr. 48 = VersR 1968, 593). - BGH, 24.05.1960 - VI ZR 127/59
Rechtsmittel
Zur Bejahung einer Ersatzpflicht der Beklagten gemäß § 844 Abs. 2 BGB wäre es im übrigen nicht erforderlich, daß sie den tödlichen Erfolg der Körperverletzung hätten voraussehen können (BGB - RGRK § 823 Anm. 12 und § 844 Anm. 5; RGZ 66, 251 und 69, 340, 349). - BGH, 25.04.1961 - VI ZR 150/60 Während früher die strafgerichtliche Feststellung die einzige Tatsache war, von deren Vorhandensein der Ersatzanspruch abhing (RGZ 62, 340, 343), lag es nun freilich der klagenden Berufsgenossenschaft ob, im Rückgriffs prozeß den Beweis dafür zu führen, daß der Beklagte den Unfall durch vorsätzliches oder qualifiziert fahrlässiges Verhalten strafrechtlich zu verantworten hatte (RGZ 69, 340, 345) Die gesetzliche Neuerung hat der Berufsgenossenschaft aber nicht etwa die Möglichkeit genommen, sich zur Begründung ihres Rückgriffsansprüche auf ein strafgerichtliches Urteil zu berufen, wenn gegen den Beklagten ein solches Urteil mit entsprechenden Feststellungen ergangen war.
- BGH, 23.02.1960 - VI ZR 87/59
Rechtsmittel
Es ist nicht erforderlich, daß der Schädiger den tödlichen Erfolg der Körperverletzung vorausgesehen hat oder voraussehen konnte (BGB - RGRK § 823 Anm. 12 und § 844 Anm. 5; RGZ 66, 251 und 69, 340 [344]).